Allgemeine Geschäftsbedingungen
⚠️ TODO vor Live-Schaltung: AGB-Entwurf, anwaltliche Prüfung erforderlich vor Vertragsabschluss mit Pilotkunden. Insbesondere § 9 (Haftungsbegrenzung) und § 7 (30-Tage-Garantie) müssen gegen B2B-AGB-Recht abgeglichen werden.
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für sämtliche Verträge zwischen José C. Martin Lache, Schirmerstr. 7, 50823 Köln, handelnd unter der Marke „Zevolo” (nachfolgend „Anbieter”), und Geschäftskunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nachfolgend „Kunde”) über die Nutzung des Software-Dienstes „Zevolo”.
(2) Zevolo ist ausschließlich auf den B2B-Bereich ausgerichtet. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht zur Nutzung berechtigt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet zugänglich einen Dienst zur automatisierten Annahme verpasster Anrufe bereit. Verpasste Anrufe werden auf eine vom Anbieter betriebene Infrastruktur weitergeleitet; der Anrufer wird per WhatsApp-Nachricht oder SMS kontaktiert; die strukturierte Anfrage wird an den Kunden zugestellt.
(2) Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif (Basic, Plus, Pro) gemäß der Preisliste auf /pricing/.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Wesentliche Änderungen werden mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt.
§ 3 Vertragsabschluss und Onboarding
(1) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden in Textform zustande.
(2) Die Einrichtung des Dienstes erfolgt innerhalb von fünf Werktagen ab Vertragsabschluss. Der Kunde stellt die für die Einrichtung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereit (insbesondere WhatsApp-Business-Account-Zugang, Telefonie-Anbindung).
§ 4 Vergütung
(1) Die Einrichtungsgebühr fällt einmalig bei Vertragsabschluss an. Im Pilotprogramm „Köln 2026” beträgt sie 290 €, regulär 490 €. Die monatliche Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif (Basic 149 €, Plus 249 €, Pro 399 €).
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Rechnungstellung erfolgt monatlich im Voraus. Der Rechnungsbetrag wird per SEPA-Lastschrift oder Überweisung beglichen. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Dienst nach Mahnung mit Fristsetzung zu sperren.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei (3) Monate ab Inbetriebnahme.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist gegenüber seinen Endkunden Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er ist insbesondere verpflichtet:
- den ihm vom Anbieter zur Verfügung gestellten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zu unterzeichnen,
- seine Datenschutzerklärung um die Nutzung des Dienstes zu ergänzen (Textbaustein wird vom Anbieter geliefert),
- die Erfüllung der Hinweispflicht gemäß Art. 50 EU AI Act gegenüber dem Endkunden zu gewährleisten (der Anbieter implementiert die technische Umsetzung).
(2) Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst nicht zu missbrauchen, insbesondere keine rechtswidrigen, beleidigenden oder werbenden Inhalte über das System zu versenden.
§ 7 30-Tage-Garantie (Pilotprogramm)
(1) Der Anbieter garantiert für den Pilotkunden, dass der Dienst innerhalb der ersten 30 Tage nach Inbetriebnahme mindestens drei (3) zusätzliche Anfragen erfasst, die ohne Zevolo verloren gegangen wären.
(2) Wird diese Anzahl nicht erreicht, erstattet der Anbieter dem Kunden auf schriftliche Anforderung die Einrichtungsgebühr (290 € im Pilot) vollständig. Die monatliche Vergütung wird in diesem Fall anteilig auf die tatsächliche Nutzungsdauer berechnet.
(3) Maßgeblich für die Zählung sind die im System protokollierten Anfragen. Eine Anfrage gilt als „zusätzlich”, wenn sie ohne den Dienst nicht zustande gekommen wäre. Es zählen insbesondere Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten und Anfragen, die zu einem Zeitpunkt eingingen, zu dem der Kunde nachweislich nicht erreichbar war.
§ 8 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter ist um eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99,5 % im Jahresmittel bemüht. Geplante Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und auf Zeiten geringer Nutzung gelegt.
(2) Die Verfügbarkeit der vorgelagerten Dienste (sipgate, WhatsApp Cloud API, Anthropic) liegt außerhalb der Verantwortung des Anbieters.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, im Falle der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter — außer in den Fällen des Absatzes 1 — nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten”) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Betrag der Jahresgebühr des Kunden.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 10 Datenschutz
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Vertragsabwicklung ist in der Datenschutzerklärung und im separaten AVV nach Art. 28 DSGVO geregelt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Mindestens 3 zusätzliche Anfragen in 30 Tagen. Oder Sie zahlen nichts.
Pilotprogramm für Handwerksbetriebe in Köln und Umgebung.
Wenn Zevolo in den ersten 30 Tagen keine drei zusätzlichen Anfragen erfasst, bekommen Sie die Einrichtungsgebühr zurück.